Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

DIE LINKE. Kreisverband Hagen

Die Städte und Landkreise in NRW stehen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vielerorts vor großen Herausforderungen. Neoliberale Politik und wirtschaftlicher Strukturwandel haben ihre Spuren hinterlassen.

Gerade in industriell geprägten Regionen hat ein massiver Arbeitsplatzabbau stattgefunden, der die betroffenen Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit belastet und einschränkt. Kommunale Selbstverwaltung und eine Politik im Interesse der Bürger*innen werden dadurch massiv in Frage gestellt.

Die Beschäftigungsverhältnisse, die wir wollen, sind:

  • unbefristet
  • gerecht und armutssicher
  • sozialversichert
  • tarifgebunden
  • familiengerecht

Denn der Arbeitsmarkt darf nicht länger vom kapitalistischen Prinzip bestimmt werden, sondern muss sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen orientieren.

Worauf wir dabei setzen?

  • staatliche Investitionen in den Bereichen Soziales, Bildung und Verkehr
  • mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst
  • gute Beschäftigung durch öffentliche Förderung

Was wir dafür brauchen ist:

  • ein entschiedener Kurswechsel in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.

Was das bringt?

  • mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
  • mehr Fachkompetenz in den Verwaltungen
  • weniger Erwerbslose

Was muss dafür getan werden?

  • Aufbau statt des Abbaus von Stellen im Öffentlichen Dienst
  • sofortige Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen
  • In den Kommunen müssen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeiterwerbslose geschaffen werden.

Wir müssen und wollen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten und Selbstständigen unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung oder ihres Gewerbes unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können. 

Für eine fortschrittliche kommunale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Profitinteressen waren und sind die entscheidende Ursache dafür, dass sowohl in der Eisen- und Stahlindustrie als auch im Ruhrgebietsbergbau hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichtet und dabei traditionelle Industriestandorte geschlossen wurden. Dazu gehörten das Krupp-Stahlwerk in Duisburg-Rheinhausen, die Henrichs-Hütte in Hattingen oder das Hoesch-Stahlwerk in Dortmund. Auch im Bergbau wurden seit den 1970er Jahren dutzende Zechen vornehmlich im Ruhrgebiet stillgelegt mit der Folge, dass hunderttausende von Bergarbeitern in die Frühverrentung geschickt worden sind. Aktuell schließen die Strategien von Siemens, Bosch, ThyssenKrupp oder der Automobilindustrie nahezu nahtlos an diese desaströsen Entwicklungen an. Bei solch drastischem Arbeitsplatzabbau diktiert immer wieder das kapitalistische Prinzip die Feder: Die Gewinne werden privatisiert und die Verluste hat die Gesellschaft zu tragen, nicht zuletzt die Kommunen.

Die Zahl der amtlich gemeldeten Erwerbslosen hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verringert und die offizielle Statistik feiert ein Beschäftigungswunder. Dafür hat jedoch die Zahl der Beschäftigten in unsicheren Arbeitsverhältnissen erheblich zugenommen. Mehr als jede*r Fünfte arbeitet als Geringverdiener*in oder in Teilzeit, mehr als 40 % aller Neueinstellungen sind nur befristet und die Zahl der unsteten Leiharbeitsverhältnisse wächst. Auch ein Großteil der Freiberufler*innen und Selbstständigen im gastronomischen und kulturellen Bereich lebt unter prekären Bedingungen.

Die Folge: Städte wie Duisburg, Gelsenkirchen oder Dortmund als ehemalige industrielle Hochburgen haben heute nicht nur Armutsquoten von mehr als 25 % aufzuweisen, sondern es wird von diesem Trend inzwischen auch die gesamte Bevölkerung ganzer Stadtteile erfasst. Dies geht einher mit Ghettoisierung, hohen Wohnungsleerständen und einem dramatischen Abbau sozialer und kultureller Einrichtungen.

Auch auf dem Land zeigen sich die Folgen: Innenstädte veröden, weil Geschäfte leer stehen und der Einkommens- und Kaufkraftverlust der berufstätigen Menschen unmittelbar zu spüren ist. Einen Wohnungswechsel können sich nur noch Besserverdienende leisten.

Hinzu kommt, dass in den kommunalen Verwaltungen und Einrichtungen trotz wachsender Aufgaben ein Stellenabbau erfolgt ist. Der neoliberale Fetisch der „Schuldenfreiheit“ und das falsche Dogma „Privat vor Staat“, das von der Mehrheit der Entscheidungsträger*innen in den Rat- und Kreishäusern vertreten wird, dienen dabei als Begründung. Seit 1990 wurden mehr als 50 % der Normal-Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sektor abgebaut. Dies ging vielfach einher mit einer fehlenden Übernahme von Auszubildenden in den kommunalen Verwaltungen und Betrieben.

Diese Entwicklungen haben zu einer erheblichen Steigerung der Arbeitsbelastung im Öffentlichen Dienst und in der Folge hohen Krankenständen der Mitarbeiter*innen sowie zu einer spürbaren Verschlechterung der kommunalen Daseinsvorsorge geführt. Viele Bereiche der Kommunalverwaltung stehen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, mancherorts droht gar der Zusammenbruch kommunaler Leistungen und Angebote.

Darüber hinaus ist die interne Fachkompetenz in Verwaltungen verloren gegangen. Im gleichen Maße ist die Abhängigkeit von kostenintensiven externen privaten Dienstleistern und Beratern gestiegen, insbesondere bei Bauleistungen und Infrastrukturprojekten.

Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt: mehr Beschäftigung im Öffentlichen Dienst schaffenLeitlinien Kommunalpolitik 2020

Eine verbesserte öffentliche Daseinsvorsorge sowie der Ausbau kommunaler Einrichtungen und Dienstleistungen erfordern einen entschiedenen Kurswechsel in der kommunalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.

In den Kommunen treten wir deshalb für folgende Ziele ein:

  • kein weiterer Stellenabbau im Öffentlichen Dienst
  • die unbefristete Übernahme von Auszubildenden
  • kommunale Personalentwicklungs- und -aufbaupläneLeitlinien Kommunalpolitik 2020
  • Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich
  • den Ausbau kommunaler Eigenbetriebe zur öffentlichen Daseinsvorsorge
  • die Entwicklung der kommunalen Stadtwerke bzw. Energieversorger zu Einrichtungen regenerativer sowie dezentraler Energieerzeugung und zu Dienstleistungsunternehmen im Rahmen einer alternativen Klimapolitik zur Unterstützung und Beratung örtlicher Energiegenossenschaften als nicht gewinnorientierte Unternehmen

Fortschrittliche Kommunalpolitik heißt: durch öffentliche Förderung gute Beschäftigung schaffen

Die Statistiken der örtlichen Jobcenter weisen es aus: Trotz gestiegener Beschäftigungsquoten ist die Zahl der von Langzeiterwerbslosigkeit betroffenen Menschen nach wie vor hoch. Es sind in NRW landesweit mehr als 300.000 Menschen, die arbeiten könnten und wollen. Der Markt richtet es nicht. Und die bisherigen „Arbeitsmarktinstrumente“ des Hartz-IV-Systems sind kläglich gescheitert. Ein-Euro-Jobs, Bewerbertrainings oder 50-Plus-Programme haben den Betroffenen nichts gebracht. Diese Maßnahmen und die mit Hartz IV systematisch verbundene Praxis von Sanktionen und Leistungskürzungen sind demütigend sowie menschenunwürdig und damit demotivierend. Sie gehören ersatzlos abgeschafft.

Junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung ebenso wie ältere Erwerbslose besonders in den von Strukturwandel und Deindustrialisierung betroffenen Regionen in NRW dürfen nicht länger mit der Aussicht eines Lebens fern vom Arbeitsmarkt konfrontiert werden.

Stattdessen sind die Städte und Kreise sozialpolitisch in der Pflicht, Beschäftigung für Langzeiterwerbslose in den Kommunen in kommunalen Einrichtungen und über spezielle Beschäftigungsträger zu schaffen. Das soll durch öffentliche Förderung mit eigenen Mitteln und die Nutzung öffentlicher Fördermittel finanziert werden.

Für DIE LINKE sind eine dauerhafte sozialversicherte Beschäftigung, tarifliche und existenzsichernde Bezahlung ohne Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, der Aufbau eigener Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, die freiwillige Teilnahme (offene Bewerbung) und ein Vorrang für berufliche Qualifizierung und reguläre Ausbildungsabschlüsse Mindestbedingungen für gute Beschäftigung.

An den auf kommunaler Ebene eingerichteten Beschäftigungsverhältnissen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nach dem Teilhabechancengesetz kritisiert DIE LINKE, dass diese Beschäftigungsverhältnisse keine Arbeitslosenversicherung enthalten und außerdem subventionsbewehrt sind. DIE LINKE tritt deshalb dafür ein, dass diese Arbeitsverhältnisse arbeitsrechtlich normalen Arbeitsverhältnissen gleichgesetzt werden.

DIE LINKE in den Räten und Kreistagen fordert und unterstützt öffentlich geförderte kommunale Beschäftigung, wenn diese gute Arbeitsbedingungen schafft. Das heißt, wenn die angebotene Beschäftigung

  • freiwillig ohne zwangsweise Zuweisung durch das Jobcenter aufgenommen werden kann,
  • grundsätzlich unbefristet ist; sachgrundlose Befristungen sind ausnahmslos abzuschaffen; Befristungen mit Sachgrund sind nur in engen Grenzen zulässig,
  • unter einen Tarifvertrag fällt und dabei insbesondere tariflich vergütet wird,
  • Anspruch auf bezahlte Qualifizierungsmaßnahmen enthält,
  • erforderliche Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Kinderbetreuung, psychologische Betreuung u. a.) vorsieht,
  • Hilfestellung bei Bewerbungen auf andere Stellen beinhaltet und
  • eine Beendigung der geförderten Beschäftigung ermöglicht, ohne Sanktionen gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II befürchten zu müssen.

In diesem Zusammenhang fordert und unterstützt DIE LINKE

  • die Einrichtung von Stadtteilzentren, insbesondere in sog. Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf bzw. in sozialen Brennpunkten, die im Rahmen öffentlicher geförderter Beschäftigung soziale, technische und handwerkliche Dienstleistungen anbieten. Diese Angebote sollen Erwerbslosen und Geringverdienenden zur Verfügung stehen, die sich derartige Angebote am „freien“ Markt nicht leisten können.
  • das Angebot zur Begleitung und alltäglichen Hilfe für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung.