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Du hast die Möglichkeit hier, alles unten stehend die „Handreichung zur Beitragsermittlung“ und „Beitragstabelle“ zu lesen, wenn Du möchtest, auch ausdrucken für Deine Unterlagen und die Einzugsermächtigung, sowie die Eintrittserklärung, solltest Du ausdrucken und bitte ausfüllen, bitte nicht vergessen die Unterschrift bei beiden Formularen zu machen. Die beiden unterschriebenen Formulare kannst Du in einem PDF - Dokument umwandeln und als Anhang per EMAIL an den Kreisverband „Die Linke Hagen“ zusenden. Die email Adresse lautet: kreisverband@dielinke-hagen.de . Wenn Du nicht die Möglichkeit hast die beiden Formulare in einem PDF - Dokument umzuwandeln, bitten wir Dich, den Postweg zu nehmen. Die Adresse lautet:
Kreisverband Die Linke Hagen, Postfach: 0701, 58007 Hagen.
Alternativ kannst Du Dich auf der Landesseite oder Bundesseite auch eintragen.
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Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.