Maskenpflicht: Ausnahmeregelungen für Essen, Trinken und Rauchen

DIE LINKE. Kreisverband Hagen

4. November 2020 - Seit etwa zwei Wochen gilt in der Fußgängerzone der Hagener Innenstadt und am Bahnhofsvorplatz eine Maskenpflicht. Die Stadt Hagen hat Ausnahmen für das Rauchen sowie den Verzehr von Nahrungsmitteln festgelegt.

Das Rauchen ist nur an den bereitgestellten Aschenbechern gestattet. Das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung, um Nahrungsmittel zu verzehren, ist lediglich im Stehen oder Sitzen erlaubt. Grundsätzlich muss überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auf dem Bahnhofsvorplatz (Berliner Platz) und in den folgenden Bereichen der Hagener Innenstadt gilt die Maskenpflicht durchgängig:
- Graf-von-Galen-Ring von Bahnhofstraße bis Martin-Luther-Straße
- Bahnhofstraße von Graf-von-Galen-Ring bis Stresemannstraße
- Mittelstraße
- Friedrich-Ebert-Platz
- Elberfelder Straße von Marien- bis Konkordiastraße
- Marienstraße
- Rathauspassage
- Goldbergstraße von Hochstraße bis Elberfelder Straße
- Kampstraße von Hochstraße bis Friedrich-Ebert-Platz
- Spinngasse
- Hohenzollernstraße
- Adolf-Nassau-Platz
- Volkspark
- Körnerstraße von Sparkassen-Karree bis Friedrich-Ebert-Platz
- Badstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Holzmüllerstraße
- Rathausstraße von Friedrich-Ebert-Platz bis Potthofstraße
- Dahlenkampstraße

Alle Bereiche, in denen die Tragepflicht gilt, sind durch Schilder gekennzeichnet. Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Die Befreiung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.