Maskenpflicht im öffentlichen Raum beschränkt sich auf Tageszeiten

DIE LINKE. Kreisverband Hagen

12. November 2020 - Der Krisenstab der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag die Regeln für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz in der Hagener Fußgängerzone und im Umfeld das Hautbahnhofes überprüft und Uhrzeiten für die Tragepflicht festgelegt.

Für den Bereich der Fußgängerzone in Anlehnung an die Lieferzeiten gilt die Maskenpflicht montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr. Sonntags gilt die Tragepflicht in der Zeit von 12 bis 19 Uhr nur im Rahmen eines Verkaufsoffenen Sonntags nach geltender Coronaschutzverordnung. Für den Bereich Bahnhofsvorplatz und Graf-von-Galen-Ring ist aufgrund der Frequentierungen durch Bahnpendler und Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs am Zentralen Omnibusbahnhof eine Erweiterung auf die Zeiten Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr angemessen.
Außerhalb der genannten Uhrzeiten kann aufgrund einer niedrigeren Frequentierung ausreichend Abstand gehalten werden. Das konnten die Außendienstmitarbeitenden der Ordnungsbehörde im Rahmen ihrer Beobachtungen in den letzten Tagen bestätigen.